kleines Fahrabzeichen
Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV)
Aus: Deutsche Reiterliche Vereinigung E.V.; FN Fédération Equestre Nationale Die Deutschen Fahrabzeichen einschl. Basis-Pass Pferdekunde (gültig ab 01.01.2000)
Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 50 Unterrichtseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (mindestens Trainer C) geleitet werden.
Für Bewerber, die das Deutsche Fahrabzeichen DFA IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Ist der Bewerber allerdings jünger als 18 Jahre, muss er auf der Kutsche von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens das DFA IV besitzt.
Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben:
Theorie:
- ca. 2 UE: Biographie, Grundpfeiler, Achenbach-Grundsätze;
- ca. 3 UE Geschirrlehre (Ein- und Zweispänner, Kumt und Brustblatt);
- ca. 2 UE Achenbachleine (Einzelteile, Masse, Verschnallmöglichkeiten);
- ca. 1 UE Wagenkunde (Aufbau);
- ca. 4 UE: Pferdehaltung, Pferdepflege, Fütterung, Anatomie, Farbe und Abzeichen;
- ca. 2 UE: StVO, StVZO, StVG, Richtlinien DEKRA und TÜV;
- ca. 1 UE: Tierschutzgesetz;
- ca. 2 UE: Fahren in der Natur;
- ca. 2 UE: LPO; ca. 2 UE: Aufschienen, Anspannen, Leinen aufnehmen;
- ca. 8 UE: Fahrlehrgerät
Praxis pro Teilnehmer:
- ca. 1 UE: Vorführen eines Pferdes;
- mindestens 20 UE praktisches Fahren (mindestens 10 UE bei vorhandenem Deutschen Fahr-Pass).
Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Unterrichtseinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung vorzulegen.
Prüfung
Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen, die die Qualifikation F besitzen.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In jeder Teilprüfung muss die Mindestwertnote 5,0 erreicht werden. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, kann die gesamte Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen.
Danach sollte auf dem Fahrplatz gefahren werden.
Nach Feststellung der Beherrschung des Ein- und/oder Zweispänners auf dem Fahrplatz muss das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr geprüft werden.
Die Wertnote für die fahrerische Leistung unterscheidet sich nicht von der Wertnote, die beim Fahr-Wettbewerb auf einem Turnier zu geben ware.
Beurteilungsbogen DFA IV
1. Praktischer Teil:
a) Abmessen und Verschnallen der Leinen, richtiges Auf- und Absteigen .
b) Fahren der Ein-/Zweispänners einschl. Leinen und Peitschenführung
2.Theoretischer Teil:
a) Fahrlehre entsprechend der Kl. A
b) Grundkenntnisse im Aufschirren und Anspannen Ausspannen und Abschirren
c) Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und des umweltverträglichen Fahrens
d) Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften
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