Fahrabzeichen Bronze
Deutsches Fahrabzeichen in Bronze (DFA III)
Aus: Deutsche Reiterliche Vereinigung E.V.; FN Fédération Equestre Nationale Die Deutschen Fahrabzeichen einschl. Basis-Pass Pferdekunde (gültig ab 01.01.2000)
Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 30 Unterrichtseinheiten (1 UE sind 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (mindestens Trainer B - Fahrwart) geleitet werden.
Für den Erwerb des DFA VI müssen die Bewerber mindestens drei Monate im Besitz des DFA IV (Kleines Fahrabzeichen) sein.
Nur M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden.
Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben:
Theorie:
- ca. 1 UE: Wiederholung Fahrlehre;
- ca. 2 UE Wiederholung Geschirrlehre (Ein- und Zweispänner, Leine);
- ca. 2 UE Wagenkunde (verschiedene Typen);
- ca. 3 UE Veterinärkunde (Anatomie, Innere Organe, Prophylaxe-Maßnahmen, Hufbeschlag);
- ca. 1 UE: StVO, StVZO, StVG, Richtlinien DEKRA und TÜV;
- ca. 1 UE: Wiederholung Tierschutzgesetz, Potsdamer Resolution, Ethische Grundsätze);
- ca. 3 UE: LPO (Ausrüstung, Fahrprüfungen, Ablauf eines Turniers);
- ca. 4 UE Fahrlehrgerät
Praxis pro Teilnehmer:
- ca. 2-3 UE Arbeit an der einfachen Longe;
- ca. 15 UE praktisches Fahren (Dressur und Stilhindernisfahren Kl. A, Straßenverkehr)
Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Unterrichtseinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung vorzulegen.
Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. Ein Richter muss die Qualifikation FS, der andere die Qualifikation F besitzen.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten. Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die Gesamtwertnote 5,0 erreicht werden. Auch in den Einzelnoten ist die Mindestnote 5,0 erforderlich. Wird die Note 5,0 in zwei oder mehr Einzelelementen nicht erreicht, ist die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elementen ist nicht möglich. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen.
Die praktische Prüfung mit einem Ein- oder Zweispänner ist sowohl auf dem Platz als auch im Straßenverkehr durchzuführen.
Die Prüfung auf dem Platz besteht im Fahren einer Dressuraufgabe der Klasse A sowie dem Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderungen ohne Abzüge gemäß aktuellem Aufgabenheft.
Die Wertnote für die fahrerische Leistung unterscheidet sich nicht von der Wertnote, die bei einer Dressurprüfung der Klasse A für Fahrpferde auf einem Turnier zu geben wäre.
Beurteilung Fahrabzeichen Klasse VI
1. Praktischer Teil:
a) Abmessen und Verschmallen der Leinen Leinenaufnehmen, Auf- und Absteigen
b) Fahren eines Ein-/Zweispänners auf dem Platz im Gelände und im Verkehr
c) Fahren einer Dressurprüfung der Kl. A
d) Fahren eines Stilhindernisfahrens
e) Vorführen eines Pferdes
2. Theorie:
a) Fahrlehre
b) Kenntnisse der LPO
c) Kenntnisse im Auf-/Abschirren Kenntnisse An-/Abspannen
d) Kenntnisse der Bestimmungen des Tierschutzes
e) Kenntnisse des Fahrens im Gelände