Fahrabzeichen Silber

 

 

Das silberne Fahrabzeichen

 

Deutsches Fahrabzeichen in Silber (DFA V)

Aus: Deutsche Reiterliche Vereinigung E.V.; FN Fédération Equestre Nationale Die Deutschen Fahrabzeichen einschl. Basis-Pass Pferdekunde (gültig ab 01.01.2000)

Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 30 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (mindestens Trainer A - Fahrlehrer) geleitet werden. Für den Erwerb des DFA V müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA VI sein.
Nur M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden.

Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben:
Theorie:

  • ca. 1 UE Wiederholung Fahrlehre;
  • ca. 1 UE Geschirrlehre (Vierspänner, Tandem);
  • ca. 1 UE Einfahren eines Pferdes;
  • ca. 1 UE Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf;
  • ca. 1 UE Rechts- und Versicherungsfragen;
  • ca. 1 UE Aufbau und Training eines Fahrpferdes;
  • ca. 4 UE Fahrlehrgerät

Praxis pro Teilnehmer:

  • ca. 2-3 UE Arbeit mit der Doppellongc;
  • ca. 1 UE Aufwerfen der Viererzugpeitsche;
  • ca. 20 UE Praktisches Fahren: Vierspänner Strassenverkehr, Vierspänner Dressur und Stilhindernisfahren Klasse M, Zweihand-System, Tandem

Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Unterrichtseinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung vorzulegen.
 

Prüfung

Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. Ein Richter muss die Qualifikation FS, der andere die Qualifikation F besitzen.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten.
Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die Gesamtwertnote 6,5 erreicht werden.
Auch in den Einzelnoten ist die Mindestnote 6,5 erforderlich. Wird die Note 6,5 in zwei oder mehr Einzelelementen nicht erreicht, ist die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elementen ist nicht möglich.
Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen. Das praktische Fahren eines Viererzuges muss auf einem Fahrplatz und daran anschließend im öffentlichen Verkehr durchgeführt werden. Jeder Bewerber muss eine Dressurprüfung Kl. M für Vierspänner (gem. aktuellem Aufgabenheft) sowie ein Stilhindernisfahren der Kl. M mit Standardanforderungen ohne Abzüge (gem. aktueller LPO) fahren. Die Wertnote für die fahrerische Leistung unterscheidet sich dabei nicht von der Wertnote, die bei einer Dressurprüfung der Kl. M für Fahrpferde auf dem Turnier zu geben wäre. Geprüft werden muss ferner, das Auf- und Wiederabwerfen der Viererzugpeitsche und - wenn nötig - auch das Anlegen der Peitsche. Auch die Fertigkeit im Umgang mit der Doppellonge ist zu prüfen.

Beurteilung für DFA V

1 Praktischer Teil:
a) Arbeit mit der Doppellonge
b) Abmessen und Aufnehmen der Leinen eines Vierspänners
c) Fahren eines Vierspänners auf dem Platz und im Verkehr
d) Fahren einer Dressurprüfung Kl. M für Vierspänner mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche
e) Fahren eines Stilhindernisfahrens

2) Theorie:
a) Fahrlehre bis Kl. M
b) Kenntnisse der LPO
c) Kenntnisse im Auf-/Abschirren Kenntnisse im An-/Abspannen