Fahrabzeichen Gold

 

 

Das Goldene Fahrabzeichen

 

  • Das Goldene Fahrerabzeichen

    Der Erwerb ist nur aufgrund von Turniererfolgen möglich. Gewertet werden Turniererfolge (ausschließlich Einzelerfolge) im In- und Ausland, im Ausland jedoch nur, wenn die Nennung durch die FN gem. Art. 121 RG der FEI erfolgt ist.

    Es werden folgende Anforderungen gestellt:

    6 Siege in Dressurprüfungen für Vierspänner Klasse S bzw. Ponys Klasse S mit der Wertnote 6,5 und besser oder

    10 Siege in Dressurprüfungen für Zweispänner Klasse S mit der Wertnote 6,5 und besser oder 

    5 Siege in Gelände- und Streckenfahrten für Vierspänner Klasse S oder

    10 Siege in Gelände- und Streckenfahrten für Zweispänner Klasse S oder

    5 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Klasse S (mit Gelände- und Streckenfahrten) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen für Vierspänner Klasse S oder

    10 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Klasse S (mit Gelände- und Streckenfahrten) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen für Zweispänner Klasse S oder

    eine Platzierung an 1. bis 6. Stelle bei Weltmeisterschaften der Fahrer für Vierspänner oder für Zweispänner oder

    eine Platzierung an 1. bis 3. Stelle bei einem CAIO (Vielseitigkeitswertung für Vierspänner oder für Zweispänner).