Abzeichen Vierspänner
Bronzenes Fahrabzeichen für Vierspänner
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, auch ein Fahrabzeichen der Klasse III für Vierspänner abzulegen. Zugelassen sind Bewerber, die mindestens ein Jahr im Besitz des Bronzenen Fahrabzeichens (Klasse III) für Zweispänner sind. Mit der neuen Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) waren im vergangenen Jahr die Deutschen Fahrabzeichen neu strukturiert worden. "Es hat sich gezeigt, dass der Schritt vom Bronzenen Abzeichen Zweispänner zum Silbernen Abzeichen Vierspänner doch sehr groß ist und die Ausbildungsgespanne und -betriebe in der Qualität nicht immer ausreichen.
Da aber das Silberne Abzeichen Voraussetzung für Turnierfachleute und Ausbilder ist, wollten wir die Anforderungen dafür nicht wieder zurückschrauben und haben deshalb eine Zwischenstufe geschaffen", erläuterte Bundestrainer Ewald Meier Meißenheim).
Das Bronzene Fahrabzeichen (Klasse III Vierspänner) besteht - wie die anderen Abzeichen auch - aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der Vierspänner wird auf dem Platz und auf der Strasse gefahren und in einer Dressurprüfung der Klasse A vorgestellt.
In der Theorie wird neben den allgemeinen Kenntnissen zum Pferdesport, der Pferdehaltung, der Geschirrlehre und der Arbeit mit der Longe vor allem die Fahrlehre mit dem Vierspänner abgefragt. In jeder Teilprüfung muss mindestens die Wertnote 5,0 erreicht werden.
Lehrgänge und Prüfungen für das Bronzene Fahrabzeichen Klasse III Vierspänner können ab sofort als Pilotprojekte angeboten werden. Der Lehrgangsleiter muss mindestens die Qualifikation Trainer A/Fahrlehrer haben.
Weitere Informationen: Deutsche Reiterliche Vereinigung, Abteilung Ausbildung, Telefon
02581/6362-177.